ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H ist bestrebt, ihre Websites gemäß den Leitlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den freien Zugang zu Websites und zur Ermöglichung des freien Zugangs zu mobilen Geräten öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.timeslot.schoenbrunn-group.com

STATUS DER KOMPATIBILITÄT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Aufgrund folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen ist diese Website teilweise kompatibel mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit der gültigen europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

 

A) Unvereinbarkeit mit den Richtlinien zur Barrierefreiheit

 

Erfolgskriterium 1.1.1 „Nicht-textlicher Inhalt“

Die Startseite enthält ein großflächiges Hintergrundbild (Fotomontage mit Schloss Schönbrunn/Neptunbrunnen), das rein dekorativ eingesetzt wird und keinen Alternativtext trägt. Produktbilder auf den Ticketdetailseiten (z. B. Schlossfotos) sind teilweise ohne beschreibenden Alt-Text eingebunden.

Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“

Der Seitenslogan sowie Überschriften auf der Startseite sind auf einem dunklen Hintergrundbild platziert. Je nach Bildausschnitt und Bildschirmgröße ist das Kontrastverhältnis nicht durchgehend gewährleistet. Gleiches gilt für helle Textelemente (z. B. Preisangaben) auf goldfarbenen oder bildbasierten Hintergründen in der Ticketübersicht.

Erfolgskriterium 2.1.1 „Tastatur“

Der Datepicker zur Auswahl des Eintrittsdatums auf den Ticketdetailseiten ist über Tastatureingaben nur eingeschränkt bedienbar. Das Dropdown-Menü für die Sprachauswahl (DE/EN/FR/IT) ist für Screenreader-Nutzer nicht ausreichend ausgezeichnet.

Erfolgskriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert

Die Plus/Minus-Schaltflächen zur Ticketanzahlauswahl auf den Buchungsseiten sind nicht mit einer programmatisch lesbaren Beschriftung versehen (kein ARIA-Label). Statusänderungen im Warenkorb (Artikel hinzugefügt, Gesamtpreis aktualisiert) werden nicht als Live-Region an Screenreader kommuniziert.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2026 erstellt.

Die Kompatibilität der Website mit der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wird in Form eines Selbsttests gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, bewertet.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15. Juni 2026 aktualisiert.

 

FEEDBACK UND KONTAKTDATEN

Die Angebote und Dienste dieser Website werden ständig verbessert, ergänzt und erweitert. Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit haben dabei für uns oberste Priorität.

Sofern Sie Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen oder Informationen zu Inhalten wünschen, die nicht in den Barrierefreiheitsbedingungen abgedeckt sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

KONTAKT

Schloß Schönbrunn Kultur- u. Betriebsges.m.b.H. 
Schönbrunner Schloßstraße 47 
1130 Wien
Tel.: +43-1-81113-0
Fax: +43-1-8121106
INFO[AT]SCHOENBRUNN-GROUP.COM 

 

DURCHSETZUNGSVERFAHREN

Sollten Sie im Rahmen der oben genannten Kontaktmöglichkeit mit einer unbefriedigenden Antwort rechnen müssen, können Sie Ihre Beschwerden an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) richten. Die FFG beantwortet Beschwerden elektronisch über das Beschwerdekontaktformular.

HTTPS://WWW.FFG.AT/FORM/KONTAKTFORMULAR-BESCHWERDESTELLE

 

Diese Beschwerden werden von der FFG daraufhin geprüft, ob sie Verstöße gegen die Leitlinien für barrierefreie Webinhalte, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung/Institution betreffen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, ist die FFG verpflichtet, dem Bund bzw. dem Rechtsträger Handlungsempfehlungen zu geben und Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel vorzuschlagen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie hier: HTTPS://WWW.FFG.AT/BARRIEREFREIHEIT/BESCHWERDESTELLE